10.12.2020

EFRE-Rahmenrichtlinie und ANBest-EFRE novelliert

Mit Datum vom 14. Oktober 2020 wurden die EFRE Rahmenrichtlinie und die ANBest-EFRE novelliert.

In laufenden EFRE-Vorhaben gilt weiterhin die Version der ANBest-EFRE, die im Zuwendungsbescheid als Anlage 1 auferlegt wurde.

Sofern Zuwendungsempfangende eine Änderung auf die neue Rahmenrichtlinie herbeiführen möchten, ist bei der LeitmarktAgentur.NRW ein formloser schriftlicher Antrag auf Änderung des Zuwendungsbescheides postalisch einzureichen.

Die LeitmarktAgentur.NRW erlässt daraufhin einen Änderungsbescheid. Ab dem im Bescheid festgelegten Datum gelten dann die neuen Regelungen der ANBest-EFRE.

EFRE RRL samt Anlagen