Steigerung der Klimaresilienz auf kommunaler und regionaler Ebene
Die Corona-Krise hat das Leben aller Menschen auf der Welt, in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen in einem vorher kaum vorstellbaren Maße verändert. Auch die Kommunen sind aufgrund massiv wegbrechender Einnahmen von den Folgen der Corona-Krise schwer betroffen.
Die Landesregierung verfolgt das grundsätzliche Ziel, die Klimaresilienz in Kommunen und Kreisen zu stärken. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig resiliente Strukturen für die Menschen in den Städten sind. Stadtgrün in unmittelbarer Wohnungsnähe ist von enormer Bedeutung für das Wohlbefinden der Menschen – besonders in Krisenzeiten. Resiliente Strukturen sind auch aus ökonomischer Sicht wichtig, denn klimawandelbedingte Schäden sind Kosten, die sich durch entsprechende Vorsorge vermeiden oder reduzieren lassen. Daher muss präventiv in die Klimaanpassungsfähigkeit investiert werden. Es werden über die Förderung auch Unternehmen unterstützt, die der Anpassungswirtschaft zuzuordnen sind oder die von zusätzlichen Aufträgen profitieren können. Insofern dient die Stärkung der Klimaresilienz in der aktuellen Situation auch einer positiven konjunkturellen Entwicklung.
Kommunen können einen großen Beitrag zur Klimaanpassung leisten und gleichzeitig von einer klimaangepassten Stadtentwicklung profitieren. Um die unterschiedlichen Herausforderungen zu meistern, bedarf es allerdings einer finanziellen Unterstützung von Maßnahmen. Aus diesen Gründen finanziert das Förderprogramm im Rahmen von REACT-EU die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.
Gefördert werden investive Maßnahmen, beispielsweise Begrünungen und Entsiegelungen, die dem Umbau urbaner Quartiere bzw. Quartiersstraßen und -plätzen hin zu (klima-)resilienten, grünen Begegnungsorten hoher Aufenthaltsqualität dienen und die zu einer Minderung des urbanen Wärmeinseleffekts beitragen. Zudem sollen ortsnahe Lösungen der Versickerung, Verdunstung, Nutzung und Speicherung von Niederschlagswasser unterstützt werden, die sich positiv auf die Gestaltung des öffentlichen Raums auswirken.
Kommunen sollen dementsprechend unter anderem bei der Planung und Ausführung von Dach- und Fassadenbegrünungen und sonstigen Begrünungen (z.B. Baum- und Strauchpflanzungen), Maßnahmen zur Verdunstung (Schwammstadt) und weiteren Maßnahmen der Starkregenvorsorge unterstützt werden. Auf diese Weise sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels reduziert und die Risikoprävention gegenüber Klimawandelfolgen verbessert werden.
Gefördert werden nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse, Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen. Zuwendungsfähig sind investive Maßnahmen, insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen für deren Planung und Installationen durch hierfür nachweisbar qualifiziertes externes Fachpersonal. Die geförderten Maßnahmen müssen auf dem Gebiet einer Stadt, Gemeinde oder eines Kreises in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden.
Die Einreichfrist endet am 31.10.2021.
Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Klimaresilienz (RL KlimRes REACT-EU)
- Antragsunterlagen
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