10.07.2017

Gutachtersitzung zum 2. Call des Klimaschutzwettbewerbs ErneuerbareEnergien.NRW hat am 19.06.2017 in Düsseldorf stattgefunden

Am 19.06.2017 wurde im Rahmen eines unabhängigen Gutachtgergremiums über die Förderwürdigkeit der Wettbewerbsbeiträge des zweiten Calls zum Klimaschutzwettbewerb ErneuerbareEnergien.NRW entschieden. Die Sitzung fand ganztägig im Renaissance Hotel Düsseldorf statt.

Bis zur Einreichfrist am 09.02.2017 wurden 19 Verbundvorhaben und zwei Einzelvorhaben mit insgesamt 62 Partnern und einem gewünschten Gesamtzuwendung von knapp 29,7 Mio. € bei Gesamtausgaben von insgesamt knapp 66,3 Mio. € eingereicht. Alle Beiträge wurden entsprechend der im Aufruf vom 24.10.2017 veröffentlichten Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Relevanz geprüft und bewertet. Nach intensiver Diskussion wurden die Wettbewerbsbeiträge auf Basis eines standardisierten Verfahrens bepunktet und in ein Ranking eingeordnet. Auf diese Weise wurden auf Basis des unabhängigen Gutachtervotums förderwürdige Projekte für das formelle Antragsverfahren vorgeschlagen. Die Bewerber wurden bereits schriftlich über das Ergebnis informiert.

Insgesamt wurden so 10 der 21 Beiträge als förderwürdig eingestuft. Die ausgewählten Verbundvorhaben setzen sich aus insgesamt 30 Konsortialpartnern zusammen. Drei Verbundvorhaben sind im Bereich Windenergie angesiedelt, eines im Bereich Geothermie/ Grubengasverwertung, zwei im Bereich Photovoltaik, drei im Bereich Solarthermie und eines im Bereich Smart Grid.

Die beantragte Gesamtförderung umfasst insgesamt knapp 15,5 Mio. € - für den 2. Call standen insgesamt 18,9 Mio. € zur Verfügung (12,1 Mio. € EFRE sowie 4,7 Mio. € Landesmittel, bereitgestellt vom MKULNV und 2,1 Mio. € Landesmittel bereitgestellt vom MIWF). Damit konnte ein Großteil der für den Wettbewerb bereitgestellten Zuwendung zur Förderung ausgewählter Projekte ausgeschöpft werden.